Vermittlung von Häuser und andere Immobilien in Frankreich

Einer der Services von icatch GmbH ist die Vermittlung von Immobilien in Frankreich.  Unser Gebiet umfasst momentan Südfrankreich (Aquitaine, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Provence-Alpes-Côte d'Azur), das Burgund (Südburgund und Bresse), Limousin und 'Ile de France'.  Dazu arbeiten wir mit auserwählten Partnern in Frankreich zusammen.   Wir arbeiten dauernd daran, dieses Gebiet zu vergrössern.

Häuser Frankreich

Wieso ein Haus, Bauernhof oder Schloss in Frankreich

Die immer wieder gestellte Frage. Wieso sollten wir uns eine Liegenschaft resp. Immobilie in Frankreich kaufen?  Dies ist eine sehr persönliche Angelegenheit.  Am häufigsten kommt dieser Gedanke aus dem Bedürfnis hervor, etwas eigenes und zahlbares, oder z.B. ein festes eigenes Feriendomizil zu haben.  Andere oder zusätzliche Beweggründe können sein, sich ein Hauseigentum  für nach der Pensionierung zu erwerben oder einfach als Geldanlage.   Natürlich können auch alle Aspekte eine Rolle spielen.  Die Nachfrage ist ungebrochen und die Preise zeigen in den letzen Jahren eine steigende Tendenz.  Ausserdem ist Frankreich ein ausgesprochenes Ferienland und sehr abwechslungsreich.


Immobilien Frankreich

Wie funktioniert das

Die von den Besitzern zum Verkauf angebotenen Objekte werden üblicherweise von verschiedenen Agenturen feilgehalten.  Fremdobjekte,  Immobilien welche nicht Eigentum vom  Anbieter sind, dürfen nur durch vom Staat anerkannte Agenturen oder Personen verkauft werden.  Um möglichst ein breites Publikum zu erreichen, arbeiten diese Agenturen eng mit verschiedenen Vertretern ausserhalb Frankreichs zusammen.  Für Sie als Käufer entstehen dadurch keine Extra-Kosten.   Lassen Sie sich von Ihrem lokalen Vertreter behilflich sein!  

Haben Sie nun z.B. ein Haus oder Bauenrhof gefunden, das Sie interessiert, vereinbaren Sie einen Termin bei der jeweiligen Agentur.  Um das gewünschte Objekt besichtigen zu können, wird dann ein sogenannter 'Bon de Visite' unterschrieben.  Darin verpflichten Sie sich, falls Sie das jeweilige Objekt kaufen, es via die Agentur zu kaufen, welche Ihnen das Objekt auch vorgestellt hat.  Warum?   Wie bereits erwähnt, werden die gleichen Immobilien in Frankreich von mehreren Agenturen angeboten.  Dies bedeutet viel Aufwand, welcher wieder zurückverdient werden muss.   Bitte beachten Sie, dass ausser z.B. für Dolmetscher keine Kosten für Sie seitens der Agentur enstehen sollten, bis man zum Kauf übergeht.

Schlösser Frankreich Wenn Sie das Objekt kaufen, wird zuerst ein Vorvertrag ('Compromis de Vente') unterschrieben.  Ab Unterschriftsdatum ist das Objekt für Sie reserviert.   Beachten Sie, dass der Kauf damit eine beschlossene Sache ist.   Nur wenn Sie angeben, eine Hypothek zu brauchen und diese nicht zu Stande kommt, (gegebenenfalls wird die Agentur für Sie eine Bank suchen, welche dann auch akzeptiert werden muss) können Sie vom Vertrag zurücktreten.   Der Verkäufer hingegen kann bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurücktreten.  Sobald Sie diesen Vorvertrag unterschrieben haben, wird eine Anzahlung von ca. 10% der Kaufsumme fällig.  Dieser Betrag wird auf ein Sperrkonto des jeweiligen Notars überwiesen.  Sollten Sie aus irgend einem Grund vom Vertrag zurücktreten wollen (ausser der oben erwähnten Gegebenheit, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt), werden Sie diese Anzahlung nicht zurückerhalten.   Tritt jedoch der Verkäufer vom Verkauf zurück, bekommen Sie das Geld zurückerstattet.

Wir haben bereits den Notar erwähnt.   Er ist die einzige Instanz in Frankreich, welche vom Staat befugt ist, eine Immobilienhandänderung durchzuführen.  Deswegen dauert es meisten ca. 2 bis 3 Monate, bis der Kauf durch die Vertragsunterzeichnung ('Acte de Vente') beim Notar besiegelt wird.   Der Notar klärt in dieser Zeit u.a. ab , ob das Objekt schuldenfrei ist, keine Verpfändungen auf dem Objekt lasten etc.  Kurz gesagt, hierdurch wird garantiert, dass Sie mit ruhigem Gewissen die Liegenschaft übernehmen können.  Bauliche Risiken bleiben jedoch, weil häufig - vorallem bei älteren Gebäuden - die Immobilie im Zustand übernommen wird, wie sie ist.  Mit andere Worten, es gibt dann keine Garantie auf Mangel der Bausubstanz.

Was alles zum Kauf einer Liegenschaft kommt, finden Sie auf unserer Web-Seite zu Immobilien in Frankreich unter der Rubrik 'Info' Immo Kauf PDF (Punkt: Der Kauf von Liegenschaften in Frankreich).  Wir fassen dies hier kurz zusammen.


Immobilien Südfrankreich

Welche Kosten entstehen

Bis zum Kauf sollten Ihnen gegenüber der Agenture keine Kosten anfallen.  Lediglich beim Kauf entstehen für Sie Handänderungskosten des Objektes und Notarkosten.   Diese betragen in der Regel ca. 7% bis 10% der Kaufsumme.  Die Handänderungskosten sind eine Mischrechnung aus Grundstück, Art des Objektes (Fläche, Grösse) und Verkaufspreis.   Bitte beachten Sie, dass die Gesamtkosten prozentual steigen, je günstiger das Objekt ist.   Dies liegt daran, dass der Notar einen vom Staat vorgeschriebenen Fixbetrag in Rechnung stellt.  

Haben Sie das Haus erworben, entstehen im generellen Kosten für 'Taxe d'habitation' (Einwohnersteuer), 'Taxe foncière' (Eigentumssteuer), Wasser, Elektrisch, evt. Telefongebühren und Abfallgebühren der Gemeinde.


Häuser Südfrankreich

Worauf sollten Sie achten

    Sobald Sie den Vorvertrag ('Compromis de Vente') unterschrieben haben, wird die bereits erwähnte Anzahlung von ca. 10% der Verkaufsumme fällig.  Achten Sie darauf, dass der Check auf den Namen des jeweilgen Notars ausgestellt wird, oder dass Sie die Bankangaben des Sperrkontos des Notars erhalten.  Sie sollten die Anzahlung auf keinen Fall auf einen anderen Namen als den des Notars überweisen.   Dies gilt auch für die Restzahlung der Verkaufsumme.  Diese wird ebenfalls dem Notar überwiesen (bei einer Hypothek wird das Geld durch die Bank dem Notar überwiesen).   

 Bei Objekten, welche als bewohnbar gelten, wird eine gesetzlich obligatorische  Untersuchung ('sur le saturnisme et amiante')durchgeführt um festzustellen, ob im Gebäude blei- oder asbest-haltige Baustsoffe (Farbe, Isolierung, Abdeckungen etc.) vorhanden sind.  Wenn ja, werden Sie darauf aufmerksam gemacht.   Dies kommt nur dann zum Tragen, wenn Renovationsarbeiten am Objekt durchgeführt werden.   Sie sind dann verpflichtet, das jeweilige Unternehmen oder die Arbeiter darauf hinzuweisen, damit diese sich entsprechend schützen.  Diese Untersuchung geht auf Kosten des Verkäufers!  Ist das Haus nicht bewohnbar, wird nur auf asbesthaltige Stoffe geprüft.  Im Süden von Frankreich ist es auch üblich, dass das Holzwerk auf einen möglichen Holztermitenbefall überprüft wird ('au regard de lal lutte contre les termites').

Bei der Vertragsunterzeichnung (' Acte de Vente ') ist zu beachten, dass Sie im Besitz einer gültigen Gebäudeversicherung sind.  Diese ist in Frankreich obligatorisch.


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