Vermittlung von Häuser und andere Immobilien in Frankreich
Einer der Services von icatch GmbH ist die Vermittlung von Immobilien in Frankreich. Unser Gebiet umfasst momentan Südfrankreich (Aquitaine,
Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Provence-Alpes-Côte d'Azur), das Burgund (Südburgund und Bresse), Limousin und 'Ile de France'. Dazu arbeiten wir mit auserwählten Partnern in Frankreich zusammen.
Wir arbeiten dauernd daran, dieses Gebiet zu vergrössern.
Wieso ein Haus, Bauernhof oder Schloss in Frankreich
Die immer wieder gestellte Frage. Wieso sollten wir uns eine Liegenschaft resp. Immobilie in Frankreich
kaufen?
Dies ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Am häufigsten kommt
dieser Gedanke aus dem Bedürfnis hervor, etwas eigenes und zahlbares, oder z.B. ein festes eigenes Feriendomizil zu haben. Andere oder
zusätzliche Beweggründe können sein, sich ein Hauseigentum für nach der
Pensionierung zu erwerben oder einfach als Geldanlage. Natürlich
können auch alle Aspekte eine Rolle spielen. Die Nachfrage ist ungebrochen und die Preise zeigen in
den letzen Jahren eine steigende Tendenz.
Ausserdem ist Frankreich ein ausgesprochenes Ferienland und sehr abwechslungsreich.
Wie funktioniert das
Die von den Besitzern zum Verkauf angebotenen Objekte werden üblicherweise von verschiedenen Agenturen feilgehalten. Fremdobjekte, Immobilien welche nicht Eigentum vom Anbieter
sind, dürfen nur durch vom Staat anerkannte Agenturen oder Personen verkauft werden. Um möglichst ein breites Publikum zu erreichen, arbeiten diese Agenturen eng mit verschiedenen Vertretern ausserhalb Frankreichs zusammen. Für Sie als Käufer entstehen dadurch keine Extra-Kosten. Lassen Sie sich von Ihrem lokalen Vertreter behilflich sein!
Haben Sie nun z.B. ein Haus oder Bauenrhof gefunden, das Sie interessiert,
vereinbaren Sie einen Termin bei der jeweiligen Agentur. Um
das gewünschte Objekt besichtigen zu können, wird dann ein sogenannter 'Bon de
Visite' unterschrieben. Darin verpflichten Sie sich, falls Sie
das jeweilige Objekt kaufen, es via die Agentur zu kaufen, welche Ihnen das Objekt
auch vorgestellt hat. Warum? Wie bereits erwähnt, werden die
gleichen Immobilien in Frankreich von mehreren Agenturen angeboten. Dies
bedeutet viel Aufwand, welcher wieder zurückverdient werden muss. Bitte
beachten Sie, dass ausser z.B. für Dolmetscher keine Kosten für Sie seitens der
Agentur enstehen sollten,
bis man zum Kauf übergeht.
Wenn Sie das Objekt kaufen, wird zuerst ein Vorvertrag ('Compromis de Vente')
unterschrieben. Ab Unterschriftsdatum ist das Objekt für Sie reserviert.
Beachten Sie, dass der Kauf damit eine beschlossene Sache ist. Nur
wenn Sie angeben, eine Hypothek zu brauchen und diese nicht zu Stande kommt, (gegebenenfalls
wird die Agentur für Sie eine Bank suchen,
welche dann auch akzeptiert werden muss) können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Der Verkäufer hingegen kann bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung
vom Vertrag zurücktreten. Sobald Sie diesen Vorvertrag unterschrieben
haben, wird eine Anzahlung von ca. 10% der Kaufsumme fällig. Dieser Betrag
wird auf ein Sperrkonto des jeweiligen Notars überwiesen. Sollten Sie aus
irgend einem Grund vom Vertrag zurücktreten wollen (ausser der oben erwähnten
Gegebenheit, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt), werden Sie diese Anzahlung
nicht zurückerhalten. Tritt jedoch der Verkäufer vom Verkauf zurück,
bekommen Sie das Geld zurückerstattet.
Wir haben bereits den Notar erwähnt.
Er ist die einzige Instanz in Frankreich, welche vom Staat befugt
ist, eine Immobilienhandänderung durchzuführen. Deswegen dauert es meisten
ca. 2 bis 3 Monate, bis der Kauf durch die Vertragsunterzeichnung ('Acte de Vente') beim Notar
besiegelt wird. Der Notar klärt in dieser Zeit u.a. ab , ob das
Objekt schuldenfrei ist, keine Verpfändungen auf dem Objekt lasten etc. Kurz
gesagt, hierdurch wird garantiert, dass Sie mit ruhigem Gewissen die Liegenschaft
übernehmen können. Bauliche Risiken bleiben jedoch, weil häufig - vorallem
bei älteren Gebäuden - die Immobilie im Zustand übernommen wird, wie sie ist. Mit
andere Worten, es gibt dann keine Garantie auf Mangel der Bausubstanz.
Was alles zum Kauf einer Liegenschaft kommt, finden Sie auf unserer
Web-Seite zu Immobilien in Frankreich unter der Rubrik 'Info'
(Punkt: Der Kauf von Liegenschaften in Frankreich). Wir fassen dies hier kurz zusammen.
Welche Kosten entstehen
Bis zum Kauf sollten Ihnen gegenüber der Agenture keine Kosten anfallen.
Lediglich beim Kauf entstehen für Sie Handänderungskosten des Objektes und
Notarkosten. Diese betragen in der Regel ca. 7% bis 10% der Kaufsumme.
Die Handänderungskosten sind eine Mischrechnung aus Grundstück, Art des
Objektes (Fläche, Grösse) und Verkaufspreis. Bitte beachten Sie, dass
die Gesamtkosten prozentual steigen, je günstiger das Objekt ist. Dies
liegt daran, dass der Notar einen vom Staat vorgeschriebenen Fixbetrag in Rechnung
stellt.
Haben Sie das Haus erworben, entstehen im generellen
Kosten für 'Taxe d'habitation' (Einwohnersteuer), 'Taxe foncière' (Eigentumssteuer),
Wasser, Elektrisch, evt. Telefongebühren und Abfallgebühren der Gemeinde.
Worauf sollten Sie achten
Sobald Sie den Vorvertrag ('Compromis de Vente') unterschrieben haben,
wird die bereits erwähnte Anzahlung von ca. 10% der Verkaufsumme fällig.
Achten Sie darauf, dass der Check auf den Namen des jeweilgen Notars ausgestellt
wird, oder dass Sie die Bankangaben des Sperrkontos des Notars erhalten. Sie
sollten die Anzahlung auf keinen Fall auf einen anderen Namen als den des
Notars
überweisen. Dies gilt auch für die Restzahlung der Verkaufsumme.
Diese wird ebenfalls dem Notar überwiesen (bei einer Hypothek wird das Geld
durch die Bank dem Notar überwiesen).
Bei Objekten,
welche als bewohnbar gelten, wird eine gesetzlich obligatorische Untersuchung
('sur le saturnisme et amiante')durchgeführt um festzustellen, ob im Gebäude blei-
oder asbest-haltige Baustsoffe (Farbe, Isolierung, Abdeckungen etc.) vorhanden
sind. Wenn ja, werden Sie darauf aufmerksam gemacht. Dies
kommt nur dann zum Tragen, wenn Renovationsarbeiten am Objekt durchgeführt werden.
Sie sind dann verpflichtet, das jeweilige Unternehmen oder die Arbeiter
darauf hinzuweisen, damit diese sich entsprechend schützen. Diese Untersuchung
geht auf Kosten des Verkäufers! Ist das Haus nicht bewohnbar, wird nur
auf asbesthaltige Stoffe geprüft. Im Süden von Frankreich ist es auch üblich,
dass das Holzwerk auf einen möglichen Holztermitenbefall überprüft wird ('au regard
de lal lutte contre les termites').
Bei der Vertragsunterzeichnung ('
Acte de Vente ') ist zu beachten, dass Sie im Besitz einer gültigen Gebäudeversicherung sind. Diese
ist in Frankreich obligatorisch.
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